Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag –
Hotel garni AB&B – Pension Zur Lutherstadt
Goethestraße 46
06295 Lutherstadt Eisleben
1. Geltungsbereich:
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung und der Gast- und Partyräume, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Pension zur Lutherstadt – im folgenden mit Pension bezeichnet.
1.2.
Die AGB’s finden nur ihre Anwendung, wenn dies vorher schriftlich, sowie unter Nutzung des Online – Buchungssystemes, zwischen den Parteien vereinbart wurde.
1.3.
Schriftform liegt auch vor, wenn Vereinbarungen per email erfolgt sind. Der Vertragspartner wird gebeten Namen, Telefonnummer sowie seine vollständige Anschrift mitzuteilen.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung:
2.1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchungsanfrage des Gastes durch die Pension (auch Buchungsportal der homepage) zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Die Pension ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berück-sichtigung dieser AGB durch die Pension.
2.2.
Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Beherbergungsvertrag.
3. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung,
3.1.
Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.
3.2.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Die Preise der einzelnen Zimmer werden auf einer separaten Liste jedem Gast auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss.
3.3.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4.
Die Pension ist berechtigt Preise zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
3.5.
Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin müssen schriftlich vereinbart werden. Sie beträgt dann 50% der Vertragsleistung und ist bis zum vereinbarten Termin auf das Konto der Pension Zur Lutherstadt zu überweisen. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Erfüllung.
3.6.
Die Reservierungen des Gast/Partyraumes sind im zeitlich vereinbarten Rahmen zu erfüllen.
Eine Inanspruchnahme der Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung der Pension.
3.7.
Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und der im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Ausstattung (z.Bsp. Geschirr/Soundanlage/Möbel e.t.c.). Die Pension ist freigestellt gegenüber Ansprüchen Dritter, welche aus der Überlassung entstehen. Beschädigungen welche über das Maß der normalen Nutzung hinausgehen, werden dem Mieter/Gast in Rechnung gestellt.
3.8.
Frühstück wird im Zeitraum von werktags 07:00 – 09:00, an Sonn- und Feiertagen 08:00 –10:00 gereicht. Durch Absprachen können auch geänderte Zeiten vereinbart werden.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)
4.1.
Ein Rücktritt des Gastes des mit der Pension abgeschlossenen Beherbergungs-vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
4.2.
Sofern zwischen Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3.
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.
Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet.
Dies trifft gleichlautend auch auf die Buchungen des Gast/Partyraumes mit weiteren Leistungen zu.
Für eine Stornierung 2 Tage vor Anreisetermin werden 50% der bestellten Leistung fällig
Für eine Stornierung 1 Tage vor Anreisetermin werden 65% der bestellten Leistung fällig.
Für eine Stornierung am Anreisetermin werden 80% der bestellten Leistung fällig.
4.4.
Bei der vorzeitigen Abreise, welche der Pension erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt wurde, behält sich die Pension vor, 25% der bestellten Leistung, bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum, zu berechnen.
5. Rücktritt der Pension
5.1.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, wird die Pension von ihrer vertraglich vereinbarten Leistung frei und kann vom Vertrag zurücktreten.
5.2.
Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls
5.2.1.
Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
´
5.2.2.
Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. an der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht werden.
5.2.3.
Die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.
5.2.4.
Zahlungsverzug besteht (s. P. 8.2.) und die Pension berechtigten Zweifel hat, die vorherigen Rechnungen bezahlt zu bekommen.
5.3.
Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen.
5.4.
Bei berechtigtem Rücktritt durch die Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.
5.5.
Die Pension kann dem Vertragspartner bzw. dem Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
5.6
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum
unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
5.7 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der Pension.
6. Zimmerbereitstellung und deren Rückgabe
6.1.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Pension ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist die Pension verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen
6.2.
Die Übernahme der Zimmer ist ab 14:30 Uhr möglich. Frühzeitigeres und Anreisen nach 17.00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen.
6.3.
Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen. Ansonsten sind 50% des Listenpreises bzw. der nachgewiesene Schaden der Pension zu zahlen.
6.4.
In den Zimmern und im Gebäude ist das Rauchen grundsätzlich untersagt.
Wird gegen diese Vorgabe verstoßen wird die Pension eine Reinigungspauschale in Höhe von € 100,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Reinigung und Ozonbehandlung) erheben.
6.5.
Die Essenszubereitung auf den Zimmern ist auf das geringstmögliche zu begrenzen. Das Kochen/Braten in den Zimmern ist grundsätzlich untersagt.
6.6.
Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderenPensionsgäste unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.
7. Haftung
7.1.
Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2.
Weckaufträge werden von der Pension nur in Ausnahmefällen und ohne Gewähr ausgeführt. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7.3.
Nachrichten und Post werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.4.
Eine Haftung der Pension für Leistungen Dritter besteht nicht.
7.5.
Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen der Pension übernimmt die Pension keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch die Pension, auch für Erfüllungsgehilfen der Pension, erbracht wird.
Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.
7.6.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8. Rechtsmodalitäten
8.1.
Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.
8.2.
Bei Zahlungsverzugvon mehr als 7 Tagen ist die Pension berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
9. Schlussbestimmungen
9.1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
9.3.
Es gilt deutsches Recht
9.4.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
9.5.
Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt und ist Bestandteil der Homepage der Pension.
Hotel garni AB&B – Pension Zur Lutherstadt – Goethestraße 46 – 06295 Lutherstadt Eisleben
Inhaber: Kurt und Susanne Turowski
Tel: 03475/6315535 Fax: 03475/6315537
schlafen@pension-lutherstadt-eisleben.de
www.pension-lutherstadt-eisleben.de
Lutherstadt Eisleben, den 20.06.2014